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Fristen für Tagesberichte
Berichte bis 2 Tage vor oder nach dem Erfassungstag gelten als fristgerecht, sonst braucht es eine Begründung.
Ein Tagesbericht ist am meisten wert, wenn er zeitnah entsteht. bauomat prüft deshalb, wie weit das Berichtsdatum vom Tag der Erfassung entfernt ist.
Die Regel
- Liegt das Datum höchstens 2 Kalendertage vor oder nach dem Erfassungstag, gilt der Bericht als fristgerecht.
- Liegt es weiter weg, wird der Bericht trotzdem erstellt, aber vermerkt: als nachträglich erfasst (Datum in der Vergangenheit) oder als vorausdatiert (Datum in der Zukunft).
- Für einen solchen Bericht ist eine Begründung Pflicht.
- Gezählt wird in Schweizer Zeit.
Schritt für Schritt
- 1Wählen Sie im Reiter Journal über Tagesjournal erstellen ein Datum ausserhalb des Fensters.
- 2Es erscheint ein gelber Hinweis, zum Beispiel «Das Datum liegt 5 Tage zurück».
- 3Füllen Sie das Feld Begründung (Pflicht) aus. Erst dann lässt sich Weiter klicken.
- 4Erfassen Sie den Bericht wie gewohnt und speichern Sie ihn.
Wo der Vermerk erscheint
- In der Berichtsliste, im geöffneten Bericht und im PDF steht zum Beispiel «Nachträglich erfasst am … (5 Tagen nach dem Berichtsdatum)» zusammen mit Ihrer Begründung.
- Berichte, die vor Einführung der Regel entstanden sind, tragen keinen Vermerk.
Gut zu wissen
- Offline erfasste Berichte zählen ab dem Moment, in dem Sie sie auf dem Gerät gespeichert haben, nicht ab dem späteren Hochladen.
- In der App legen Sie Tagebucheinträge immer für den heutigen Tag an.
Hinweis: Die Begründung ist auf 1000 Zeichen begrenzt.
